Sehr geehrte Damen und Herren,
ich informiere Sie gerne als Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erläutere Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DSGVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte."Verantwortlicher" im Sinne der DSGVO für die Datenverarbeitung ist Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Thomas Schaak, Georg-Engel-Straße 4, 17489 Greifswald, Tel. 03834 7758423, E-Mail: schaak-bsfm@t-online.de
Soweit mir die vorgenannten personenbezogenen Daten – vgl. § 19 Abs.1 Satz 2 SchfHwG - nicht bereits aufgrund meiner Tätigkeit bekannt sind, entnehme ich diese den ausgefüllten Formblättern nach § 4 SchfHwG oder erhebe sie direkt bei Ihnen oder anderen öffentlichen/nicht-öffentlichen Stellen (z. B. Amtsgericht oder Voreigentümer) bzw. bekomme diese Daten von den vorgenannten Stellen offengelegt. Soweit dies im Einzelfall gesetzlich erforderlich sein sollte, werde ich Sie gesondert über die Quelle der personenbezogenen Daten informieren und ob es sich um eine öffentlich zugängliche Quelle handelt.
Ich verarbeite Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO und der nationalen Datenschutzgesetze.
Im Rahmen meiner hoheitlichen Tätigkeiten müssen Sie mir diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung bzw. Erhebung ich gesetzlich verpflichtet bin.Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO und Art. 6 Abs. 3 DSGVO i. V. m.
• §§ 13 ff. Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG), insbesondere § 19 SchfHwG
• § 15 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
• § 3 i. V. m. § 6 der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
• § 97 des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz-GEG)
• § 17 der Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV)
• §§ 42, 82 Abs. 2 Satz 4 ff. Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) i. V. m. der Feuerungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FeuVO M-V)
• §§ 1 ff. der Verordnung über die Reinigung und Überprüfung von Anlagen und die Gebührenerhebung durch das Schornsteinfegerhandwerk (Reinigungs-, Überprüfungs- und Gebührenerhebungsverordnung – RÜGVO M-V)
• § 3 der Verordnung über die Brandverhütungsschau (BrdverhschauVO M-V)
• Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe e des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 889)
Die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufnahme, Durchführung, Aufrechterhaltung und Beendigung der sich aus dem SchfHwG und den weiteren aus Bundes- und Landesrecht ergebenden gesetzlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
Zu diesen hoheitlichen Tätigkeiten gehören neben Kehr-, Mess-, Überprüfungs- und Kennzeichnungsaufgaben insbesondere auch die Führung des Kehrbuchs, die Durchführung der Feuerstätten- bzw. Feuerstätten-/Anlagenschau, der Erlass eines Feuerstätten- bzw. Feuerstätten-/Anlagenbescheides und die Geltendmachung von Abgaben sowie die weiteren hoheitlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, die sich aus der KÜO, der 1. BImSchV, des GEG und dem EnVKG ergeben.
Soweit ich eine der in der RÜGVO Mecklenburg-Vorpommern genannten reinigungs- und überprüfungspflichtigen Anlagen zu überprüfen habe oder an einer Brandverhütungsschau nach der Verordnung über die Brandverhütungsschau beteiligt werde und für diese Tätigkeiten Abgaben erhebe, erfolgt die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch zu diesem Zweck.
Wenn ich nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen von Feuerstätten oder die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen aus Verbrennungsmotoren oder Blockheizkraftwerken zu bescheinigen habe oder eine Bescheinigung über die Prüfung von Feuerstätten zum Anschluss an bestehende Hausschornsteine auszustellen habe und für diese Tätigkeit Abgaben erhebe, erfolgt die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch zu diesem Zweck.
Soweit ich nach dem Einigungsvertrag bei der Prüfung von Feuerstätten zum Anschluss an bestehende Hausschornsteine eine Bescheinigung auszustellen habe und für diese Tätigkeit Abgaben erhebe, erfolgt die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch zu diesem Zweck.
Ohne die Erhebung bzw. Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert.
Wenn die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der ich unterliege – z. B. nach der Abgabenordnung -, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO.Soweit Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO i. V. m. Art. 7 DSGVO erteilt haben, erfolgt die Erhebung und Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie mir ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Abgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers verarbeitet.
Ich lege Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermittle diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die mir übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der ich unterliege. Zu den Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten gehören insbesondere
• Steuerberater
• Aufsichtsbhörde
• Zahlungsdienstleister
• Postdienstleister
• Softwareanbieter
• Auditor bei Teilnahme am Gütesiegel
Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:
• Zuständige Behörden nach der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz-Zuständigkeitsverordnung - SchfHwGZustVO M-V)
• der nach § 11 SchfHwG bestellte Vertreter im Amt.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfe ich, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74a
19055 Schwerin
Telefon: +49 385 59494 0
Telefax: +49 385 59494 58
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
Webseite: www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de