Information zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zum Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO für natürliche Personen, die unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich informiere Sie gerne als Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erläutere Ihnen gleichzeitig Ihre nach der DSGVO und den nationalen Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte.

1. Verantwortlicher

"Verantwortlicher" im Sinne der DSGVO für die Datenverarbeitung ist Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Thomas Schaak, Georg-Engel-Straße 4, 17489 Greifswald, Tel. 03834 7758423, E-Mail: schaak-bsfm@t-online.de

2. Datenschutzbeauftragter

Ich habe für meine Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter der Verwendung der Bezeichnung „Datenschutzbeauftragter“ unter der vorgenannten Anschrift. Alternativ können Sie ihn auch jederzeit unter der E-Mail-Adresse dsb@schornsteinfeger-mv.de kontaktieren.

3. Welche Datenkategorien werden von Ihnen erhoben und verarbeitet?

• Personenstammdaten
• Adressdaten
• Kontakt – und Kommunikationsdaten
• Leistungs- und Abrechnungsdaten
• Zahlungsdaten
• Technische Daten und Gebäudedaten
• Bevorzugte Arbeitszeiten und Termindaten

Soweit mir die vorgenannten personenbezogenen Daten – vgl. § 19 Abs.1 Satz 2 SchfHwG - nicht bereits aufgrund meiner Tätigkeit bekannt sind, entnehme ich diese den ausgefüllten Formblättern nach § 4 SchfHwG oder erhebe sie direkt bei Ihnen oder anderen öffentlichen/nicht-öffentlichen Stellen (z. B. Amtsgericht oder Voreigentümer) bzw. bekomme diese Daten von den vorgenannten Stellen offengelegt. Soweit dies im Einzelfall gesetzlich erforderlich sein sollte, werde ich Sie gesondert über die Quelle der personenbezogenen Daten informieren und ob es sich um eine öffentlich zugängliche Quelle handelt.

4. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Ich verarbeite Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO und der nationalen Datenschutzgesetze.

Im Rahmen meiner hoheitlichen Tätigkeiten müssen Sie mir diejenigen personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Verarbeitung bzw. Erhebung ich gesetzlich verpflichtet bin.

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO und Art. 6 Abs. 3 DSGVO i. V. m.

• §§ 13 ff. Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG), insbesondere § 19 SchfHwG
• § 15 Abs. 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
• § 3 i. V. m. § 6 der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
• § 97 des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz-GEG)
• § 17 der Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV)
• §§ 42, 82 Abs. 2 Satz 4 ff. Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) i. V. m. der Feuerungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FeuVO M-V)
• §§ 1 ff. der Verordnung über die Reinigung und Überprüfung von Anlagen und die Gebührenerhebung durch das Schornsteinfegerhandwerk (Reinigungs-, Überprüfungs- und Gebührenerhebungsverordnung – RÜGVO M-V)
• § 3 der Verordnung über die Brandverhütungsschau (BrdverhschauVO M-V)
• Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe e des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 889)

Die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufnahme, Durchführung, Aufrechterhaltung und Beendigung der sich aus dem SchfHwG und den weiteren aus Bundes- und Landesrecht ergebenden gesetzlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

Zu diesen hoheitlichen Tätigkeiten gehören neben Kehr-, Mess-, Überprüfungs- und Kennzeichnungsaufgaben insbesondere auch die Führung des Kehrbuchs, die Durchführung der Feuerstätten- bzw. Feuerstätten-/Anlagenschau, der Erlass eines Feuerstätten- bzw. Feuerstätten-/Anlagenbescheides und die Geltendmachung von Abgaben sowie die weiteren hoheitlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, die sich aus der KÜO, der 1. BImSchV, des GEG und dem EnVKG ergeben.

Soweit ich eine der in der RÜGVO Mecklenburg-Vorpommern genannten reinigungs- und überprüfungspflichtigen Anlagen zu überprüfen habe oder an einer Brandverhütungsschau nach der Verordnung über die Brandverhütungsschau beteiligt werde und für diese Tätigkeiten Abgaben erhebe, erfolgt die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch zu diesem Zweck. 

Wenn ich nach der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen von Feuerstätten oder die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen aus Verbrennungsmotoren oder Blockheizkraftwerken zu bescheinigen habe oder eine Bescheinigung über die Prüfung von Feuerstätten zum Anschluss an bestehende Hausschornsteine auszustellen habe und für diese Tätigkeit Abgaben erhebe, erfolgt die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch zu diesem Zweck.

Soweit ich nach dem Einigungsvertrag bei der Prüfung von Feuerstätten zum Anschluss an bestehende Hausschornsteine eine Bescheinigung auszustellen habe und für diese Tätigkeit Abgaben erhebe, erfolgt die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten auch zu diesem Zweck.

Ohne die Erhebung bzw. Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist die Erreichung der gesetzlichen Zwecke nicht oder nicht vollständig möglich bzw. erheblich erschwert.

Wenn die Verarbeitung bzw. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der ich unterliege – z. B. nach der Abgabenordnung -, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO.

Soweit Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO i. V. m. Art. 7 DSGVO erteilt haben, erfolgt die Erhebung und Verarbeitung der dort erhobenen Daten zu den dort genannten Zwecken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Sie mir ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Die über dieses Mandat erhobenen Bankdaten werden zur Durchführung des SEPA-Lastschriftmandats für Abgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers verarbeitet.

5. Welchen Stellen werden Ihre Daten offengelegt bzw. übermittelt?

Ich lege Ihre Daten lediglich dann offen bzw. übermittle diese an Empfänger, wenn diese Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die mir übertragen wurde, bzw. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt, der ich unterliege. Zu den Empfängern Ihrer personenbezogenen Daten gehören insbesondere
• Steuerberater
• Aufsichtsbhörde
• Zahlungsdienstleister
• Postdienstleister
• Softwareanbieter
• Auditor bei Teilnahme am Gütesiegel

Darüber hinaus können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:
• Zuständige Behörden nach der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz-Zuständigkeitsverordnung - SchfHwGZustVO M-V)
• der nach § 11 SchfHwG bestellte Vertreter im Amt.

Die von Ihnen erhobenen Daten werden keinesfalls an Unternehmen übermittelt, deren Unternehmenszweck die Auswertung und Analyse von Kundendatensätzen ist.

6. Ihre Rechte aus Art. 15 bis Art. 20 DSGVO

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
• Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
• Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfe ich, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

7. Widerrufsrecht nach Art. 13 Abs.2 c) DSGVO

Wenn Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. Art. 6 Abs. 1 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO erteilt haben, können Sie diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf allerdings nicht berührt.

8. Ihr Beschwerderecht

Sollten Sie Anlass für datenschutzrechtliche Beschwerden haben, können Sie sich jederzeit an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern wenden. Sie erreichen den Landesbeauftragten unter folgenden Kontaktdaten:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 74a
19055 Schwerin
Telefon: +49 385 59494 0
Telefax: +49 385 59494 58
E-Mail: info@datenschutz-mv.de
Webseite: www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de

9. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat nach § 19 SchfHwG ein Kehrbuch sowie die für die Führung des Kehrbuchs erforderlichen Unterlagen einschließlich der eingereichten Formblätter bis zum Ablauf von sieben Jahren ab der letzten Eintragung aufzubewahren, sofern nicht andere Rechtsvorschriften eine längere Aufbewahrung vorschreiben. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen wurde. Wenn das Kehrbuch an einen Nachfolger im Amt übergeben wird, werden alle durch die hoheitliche Tätigkeit erlangten Daten unverzüglich gelöscht, es sei denn, dass andere Rechtsvorschriften eine längere Aufbewahrung vorschreiben. Wenn Sie mir eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung erteilt haben, werden die auf der Grundlage dieser Einwilligungserklärung gespeicherten Daten umgehend nach dem Widerruf der Einwilligungserklärung gelöscht, es sei denn, es besteht eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Von diesem Widerruf unberührt bleiben auf jeden Fall die Löschungsfristen für die auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO und Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i. V. m. dem SchfHwG und dem einschlägigen Landesrecht vorgenommene Speicherung von personenbezogenen Daten.

10. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?

Die von Ihnen erhobenen Daten werden ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet.